Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den DOSB lizensierten Ausbildung der Ausbilder. Die Tätigkeit als Trainer C umfasst die Anleitung in pferdesportlichen Betätigungen im Rahmen der Grundausbildung sowie die Hinführung zum Leistungs- und Wettkampfsport im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre.
Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten nach:
- reiterliche Grundfertigkeiten und reitweisenübergreifende
Schlüsselqualifikationen vermitteln zu können,
- Inhalte der klassisch-barocken Reitlehre zu kennen, zu analysieren und zu begründen,
- eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter zu vermitteln,
- Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und sozialkompetent für sportlich orientierte Angebote im Bereich der klassisch-barocken Reiterei zu gestalten,
- die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre zu berücksichtigen,
- die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten als Reiter zu beherrschen.
1. Zulassung
1.1 Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist
vom Bewerber an den Bundesverband zu richten.
1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
a) Mitgliedschaft in einem Reitverein bzw. in einer Reitsportorganisation der Anschlussverbände der FN,
b) Vollendung des 18. Lebensjahres,
c) einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses,
d) Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über 8 Doppelstunden, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt,
e) Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (Sichtung) zur Trainerausbildung,
f) Nachweis eines Reitabzeichens (DRA) IV der FN oder eines
vergleichbaren Reitabzeichens eines Anschlussverbandes der FN,
g) Nachweis des Deutschen Longierabzeichens (DLA IV) und des
Reitpasses, die bei Nichtvorlage während des Lehrgangs oder während der Prüfung abzulegen sind,
h) Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens
120 LE; zulässig sind Wochen-, Wochenabend-,
Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine
Gesamtlehrgangszeit von ca. 3 Wochen einschließlich Prüfung
ergeben; sie sollen der Prüfung unmittelbar vorausgehen.
1.3 Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der
Die Zulassung kann jederzeit während des Vorbereitungslehrganges zurückgezogen werden, wenn aufgrund der Leistungsentwicklung des Bewerbers keine Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren der Prüfung besteht.
1.4 Inhalte zur Lehrgangsgestaltung und Stundenberechnung:
Inhalte LE [1]
1. Praktischer Teil 50
- lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem
Reiter in der Reitbahn
- lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter
im Gelände sowie Sicherheitstraining
- Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit
am langen Zügel
2. Unterrichterteilung
- Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen
- Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand/am
langen Zügel
- Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände
3. Sportpädagogik 25
- Grundlagen des Bewegungslernens
- Grundstrukturen des Reitunterrichts
- Ausgleichssport für Reiter
4. Reitlehre 20
- gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen
in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für
Reiten und Fahren Band I und II
- Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im
Hinblick auf ihre Ausbildung
5. Sportartübergreifendes Basiswissen 5
- allgemeine Jugendarbeit
- Aufsichtspflicht
- persönliche und soziale Kompetenz
- fachliche Kompetenz
- Methoden- und Vermittlungskompetenz
6. Sportartbezogenes Basiswissen 20
a) allgemeine Rahmenbedingungen
-Historische Grundlagen und Organisationen der klassisch-
barocken Reiterei
- Sport und Umwelt
- Maßnahmen der ersten Hilfe
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde,
Sicherheit im Umgang mit dem Pferd gem. Richtlinien
für Reiten und Fahren, Band 4
c) ethische Grundsätze im Pferdesport (Teil 1 und 2)
gesamt: 120
2. Gegenstand der Prüfung
Prüfungsbenotungen (Anhang) bewertet werden:
2.1 Praktischer Teil (drei Noten (Zeugnis)).
- lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter in der Reitbahn
(1. Note praktisch)
- lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter im Gelände
sowie Sicherheitstraining (2. Note praktisch)
- Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter
sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel
(3. Note praktisch)
2.2 Unterrichterteilung/Sportpädagogik (drei Noten (Zeugnis)).
- Grundkenntnisse der Sportpädagogik, insbesondere der Methodik und Didaktik des
Unterrichts (1. Note mündlich)
- Unterrichtssequenzen zur Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen
Sitzformen und Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand
/am langen Zügel (2. Note praktisch).
- Unterrichtsequenz zur Vermittlung von Grundübungen beim Reiten
im Gelände/Sicherheitstraining (3. Note praktisch)
2.3 Reitlehre (zwei Noten (Zeugnis)) eine Note mündlich, eine
Note schriftlich).
- gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren
historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren Band I und II
(1. Note schriftlich)
- Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre
Ausbildung (2.Note mündlich)
2.4 Sportartbezogenes Basiswissen (zwei Noten (Zeugnis)schriftlich oder
mündlich)
a) Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit (1. Note mündlich)
- Grundkenntnisse über die reiterliche Verbandsstruktur sowie die
Gliederung und Aufgaben der Vereine,
- Bewertung der Integration des Sports in die Umwelt, Kenntnisse
wichtiger Bestimmungen,
- Ethische Grundsätze im Pferdesport.
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde (2. Note schriftlich)
- Überwachung der Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Pferd in
Stall, Reitanlage und Gelände,
- Kenntnisse des Tierschutzgesetzes sowie von Verbandsnormen
über den Umgang mit dem Pferd,
- Grundkenntnisse über Haltung und Fütterung des Pferdes,
- Grundlagen der Anatomie des Pferdes sowie wichtige
Pferdekrankheiten; Einleitung entsprechender Sofortmaßnahmen
bei Verletzung oder Krankheit,
- Anlegen einfacher Verbände.
3. Lehrgang, Prüfung, Gebühren
3.1 Lehrgang und Prüfung erfolgen durch den Bundesverband in
Abstimmung mit der FN.
3.2 Der Lehrgangsleiter wird vom Bundesverband in Abstimmung mit der FN
bestimmt.
3.3 Die Gebühren für den Lehrgang sind an den Bundesverband zu
entrichten.
4. Prüfungskommission
4.1 Die Prüfung ist vor einer von dem Bundesverband / FN bestellten
Prüfungskommission abzulegen.
4.2 Zur Prüfungskommission gehören wenigstens:
- ein Vertreter des Bundesverbandes als Vorsitzender,
- ein Vertreter der FN,
- ein Vertreter der LK oder des LV
4.3 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
4.4 Über die Zulassung von Beobachtern entscheidet die
Prüfungskommission im Einvernehmen mit den Bewerbern.
5. Prüfungsergebnis
5.1 Bewerber, die in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erhalten
oder
in 2 Prüfungsfächern Note „mangelhaft“ erhalten, haben die Prüfung
nicht bestanden.
6. Rücktritt und Ausschluss
6.1 Tritt ein Bewerber vor Prüfungsende von der Prüfung zurück oder versäumt er den für die Prüfung festgesetzten Zeitpunkt, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
6.2 Ein Bewerber kann von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt, eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch begeht. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.
6.3 Liegen der Prüfungskommission ausreichende Entschuldigungsgründe für das Versäumnis oder den Rücktritt vor, so können bereits abgelegte Prüfungsteile anerkannt und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
6.4 Bei einem Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung hat der Bewerber
keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
7. Wiederholung der Prüfung
7.1 Ein Bewerber, der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal innerhalb von zwei Jahren wiederholen.
7.2 Über den Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.
8. Zeugnis, Qualifikation, Fortbildung
8.1 Nach bestandener Prüfung stellen Bundesverband und FN ein Zeugnis aus, das zur Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei“ berechtigt.
8.2 Die Trainer C-Lizenz entspricht den Kriterien des DOSB und der FN. Die Gültigkeit ist an den Grundsätzen der Rahmenrichtlinien des DOSB ausgerichtet. In dem Gültigkeitszeitraum müssen von dem DOSB festgelegte Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden. Die Ausstellung der DOSB-Lizenz erfolgt durch die FN.
9. Widerruf
Die Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei“ kann durch den Bundesverband und der FN aus wichtigem Grund widerrufen werden.
Anhang
1. Prüfungsnoten
Das Prüfungsergebnis lautet in den Ausbildungsgängen „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Soweit in den Lehrgängen oder einzelnen Prüfungsfächern Benotungen vorgesehen sind, lauten diese:
ausgezeichnet = Note 1
sehr gut = Note 1,5
gut = Note 2
voll befriedigend = Note 2,5
befriedigend = Note 3
voll ausreichend = Note 3,5
ausreichend = Note 4
mangelhaft = Note 5
ungenügend = Note 6
Für die Arbeiten soll im Regelfall ein 100-Punkte-Schlüssel angewendet
werden:
96 bis 100 Punkte =Note 1
90 bis 95 Punkte =Note1,5
82 bis 89 Punkte =Note2
76 bis 81 Punkte =Note2,5
69 bis 75 Punkte =Note3
61 bis 68 Punkte =Note3,5
50 bis 60 Punkte =Note4
31 bis 49 Punkte =Note5
0 bis 30 Punkte =Note6
2. Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie die ggf. erforderlichen Kosten für die mitzubringenden Pferde sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die ggf. erforderliche Unterbringung der eigenen Pferde ist selbst zu finanzieren. Bei Wiederholung der Seminare oder der Prüfung sind die Gebühren anteilig fällig.
3. Gültigkeit der Lizenzen
Bis zu einer Konkretisierung gelten die Rahmenrichtlinien des DOSB.
5. Inkrafttreten
Die Ausbildungsgänge für die klassisch-barocke Reiterei im Bereich der Trainerausbildung sind mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2006 in Kraft getreten.