Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei   -   Basissport                   Stand 03.04.07

 

Der Trainer C-Lehrgang bildet die erste Stufe der durch den DOSB  lizensierten Ausbildung der Ausbilder. Die Tätigkeit als Trainer C umfasst die Anleitung in pferdesportlichen Betätigungen im Rahmen der Grundausbildung sowie die Hinführung zum Leistungs- und Wettkampfsport im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre.

Mit der Trainer C-Lizenz weist der Ausbilder folgende Fähigkeiten nach:

-          reiterliche Grundfertigkeiten und reitweisenübergreifende  

Schlüsselqualifikationen vermitteln zu können,

-         Inhalte der klassisch-barocken Reitlehre zu kennen, zu analysieren und zu begründen,

-         eine vielseitige Grundausbildung für Pferd und Reiter zu vermitteln,

-         Unterrichtssequenzen fachkompetent, vermittlungskompetent und sozialkompetent für sportlich orientierte Angebote im Bereich der klassisch-barocken Reiterei zu gestalten,

-         die Einhaltung des Ausbildungsweges des Pferdes und des Reiters im Bereich der klassisch-barocken Reitlehre zu berücksichtigen,

-         die dem Vermittlungsziel entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten als Reiter zu beherrschen.

 

 

1.      Zulassung

 

1.1  Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist  

      vom Bewerber an den Bundesverband zu richten.

1.2  Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

a)     Mitgliedschaft in einem Reitverein bzw. in einer Reitsportorganisation der Anschlussverbände der FN,   

b)     Vollendung des 18. Lebensjahres,

c)      einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses,

d)     Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über 8 Doppelstunden, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt,

e)     Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (Sichtung) zur Trainerausbildung,   

                f)   Nachweis eines Reitabzeichens (DRA) IV der FN   oder eines  

                     vergleichbaren Reitabzeichens eines Anschlussverbandes der FN, 

g)   Nachweis des Deutschen Longierabzeichens (DLA IV) und des 

Reitpasses, die bei  Nichtvorlage während des Lehrgangs oder    während der Prüfung  abzulegen sind,

h)   Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 

      120 LE; zulässig sind Wochen-, Wochenabend-, 

      Wochenend- und Tageslehrgänge sowie Mischformen, die eine   

      Gesamtlehrgangszeit von ca. 3 Wochen einschließlich Prüfung

      ergeben; sie sollen der Prüfung unmittelbar vorausgehen.

1.3  Über die Zulassung zum Lehrgang und zur Prüfung entscheidet der  

                Ausbildungsleiter des Vorbereitungslehrganges im Einvernehmen mit dem   

                Bundesverband. In begründeten Einzelfällen kann der Bundesverband in 

                Absprache mit der FN Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen  

                zulassen.

Die Zulassung kann jederzeit während des Vorbereitungslehrganges zurückgezogen werden, wenn aufgrund der Leistungsentwicklung des Bewerbers keine Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren der Prüfung besteht.

1.4  Inhalte zur Lehrgangsgestaltung und Stundenberechnung:

 

Inhalte                                                                                          LE [1]

 

1.       Praktischer Teil                                                                      50

  -  lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem                             

      Reiter  in der Reitbahn     

                           -  lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter                            

                              im Gelände sowie Sicherheitstraining

-          Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und                 unter dem Reiter sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit

      am langen Zügel 

2.      Unterrichterteilung

  - Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen Sitzformen

                            - Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand/am                       

                               langen Zügel

                            - Vermittlung von Grundübungen beim Reiten im Gelände

                 3.  Sportpädagogik                                                                      25

        -    Grundlagen des Bewegungslernens  

                            -    Grundstrukturen des Reitunterrichts  

                            -   Ausgleichssport für Reiter

                  4.  Reitlehre                                                                                20

                       -  gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen

                               in der weiteren historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für

                               Reiten und Fahren Band I und II

-          Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im                                     

       Hinblick auf ihre Ausbildung

                  5.  Sportartübergreifendes Basiswissen                                       5

                       - allgemeine Jugendarbeit

                            -  Aufsichtspflicht

                            - persönliche und soziale Kompetenz  

                            - fachliche Kompetenz

                            - Methoden- und Vermittlungskompetenz

                   6.  Sportartbezogenes Basiswissen                                            20

                        a) allgemeine Rahmenbedingungen                                  

                             -Historische Grundlagen und Organisationen der klassisch-           

                               barocken Reiterei

                             - Sport und Umwelt

                             - Maßnahmen der ersten Hilfe

                        b) Pferdehaltung und Veterinärkunde,     

                                  Sicherheit im Umgang mit dem Pferd gem. Richtlinien                      

                            für Reiten und Fahren, Band 4

                        c) ethische Grundsätze im Pferdesport (Teil 1 und 2)

                           

                                                                                                       gesamt:  120

 

        

2.  Gegenstand der Prüfung

 

              Die  Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt, die nach den  

              Prüfungsbenotungen (Anhang) bewertet werden: 

2.1 Praktischer Teil (drei Noten (Zeugnis)).

-  lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter  in der Reitbahn     

   (1. Note praktisch)

                         -  lösende und gymnastizierende Arbeit des Pferdes unter dem Reiter  im Gelände

                             sowie Sicherheitstraining (2. Note praktisch)

-  Vorbereitung an der Longe und kombinierte Arbeit an der Hand und unter dem Reiter   

    sowie Demonstration der Grundlagen für die Arbeit am langen Zügel 

    (3. Note praktisch)

              2.2 Unterrichterteilung/Sportpädagogik (drei Noten (Zeugnis)).

                         - Grundkenntnisse der Sportpädagogik, insbesondere der Methodik und Didaktik des          

                           Unterrichts (1. Note mündlich)

                    - Unterrichtssequenzen zur Vermittlung der Sitzgrundlagen in unterschiedlichen 

                           Sitzformen und Gymnastizierung des Pferdes an der Longe und an der Hand

                            /am langen Zügel (2. Note praktisch).

                         - Unterrichtsequenz zur Vermittlung von Grundübungen beim Reiten

                            im Gelände/Sicherheitstraining  (3. Note praktisch)             

2.3 Reitlehre (zwei Noten (Zeugnis)) eine Note mündlich, eine   

       Note schriftlich).

                     -  gem. Francois Robichon de la Guérinière und ihre Auswirkungen in der weiteren

                             historischen Entwicklung bis zu den Richtlinien für Reiten und Fahren Band I und II

                             (1. Note schriftlich)

                          -  Kenntnisse über Barock-Pferderassen und Besonderheiten im Hinblick auf ihre

                             Ausbildung (2.Note mündlich)     

2.4 Sportartbezogenes Basiswissen (zwei Noten (Zeugnis)schriftlich oder  

       mündlich)

a)     Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit (1. Note mündlich)

      - Grundkenntnisse über die reiterliche Verbandsstruktur sowie die 

        Gliederung und Aufgaben der Vereine,

      - Bewertung der Integration des Sports in die Umwelt, Kenntnisse 

        wichtiger Bestimmungen,

      - Ethische Grundsätze im Pferdesport.

b)     Pferdehaltung und Veterinärkunde (2. Note schriftlich) 

- Überwachung der Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Pferd in 

        Stall, Reitanlage und Gelände,

                              - Kenntnisse des Tierschutzgesetzes sowie von Verbandsnormen    

       über den Umgang mit dem Pferd, 

          - Grundkenntnisse über Haltung und Fütterung des Pferdes,

          - Grundlagen der Anatomie des Pferdes sowie wichtige    

            Pferdekrankheiten; Einleitung entsprechender Sofortmaßnahmen    

            bei Verletzung oder Krankheit,

         - Anlegen einfacher Verbände.

 

           3.  Lehrgang, Prüfung, Gebühren

 

3.1 Lehrgang und Prüfung erfolgen durch den Bundesverband in

      Abstimmung mit der FN. 

3.2 Der Lehrgangsleiter wird vom Bundesverband in Abstimmung mit der FN   

      bestimmt.

3.3 Die Gebühren für den Lehrgang sind an den Bundesverband zu

      entrichten.

 

       

 

 4.  Prüfungskommission

 

4.1 Die Prüfung ist vor einer von dem Bundesverband / FN bestellten 

      Prüfungskommission abzulegen.

4.2 Zur Prüfungskommission gehören wenigstens:

     - ein Vertreter des Bundesverbandes als Vorsitzender,

     - ein Vertreter der FN,

     - ein Vertreter der LK oder des LV  

              4.3 Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

4.4 Über die Zulassung von Beobachtern entscheidet die  

       Prüfungskommission im Einvernehmen mit den Bewerbern.

     

 

5.      Prüfungsergebnis

 

      5.1 Bewerber, die in einem Prüfungsfach die Note „ungenügend“ erhalten  

            oder

            in 2 Prüfungsfächern Note „mangelhaft“ erhalten, haben die Prüfung

            nicht bestanden.

 

6.      Rücktritt und Ausschluss

 

6.1 Tritt ein Bewerber vor Prüfungsende von der Prüfung zurück oder versäumt er den für die Prüfung festgesetzten Zeitpunkt, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

6.2  Ein Bewerber kann von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt, eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch begeht. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden.

6.3  Liegen der Prüfungskommission ausreichende Entschuldigungsgründe für das Versäumnis oder den Rücktritt vor, so können bereits abgelegte Prüfungsteile anerkannt und die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.

6.4  Bei einem Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung hat der Bewerber 

       keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.

     

7.        Wiederholung der Prüfung

       

        7.1 Ein Bewerber, der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal innerhalb von zwei Jahren wiederholen.

        7.2 Über den Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.

 

8.        Zeugnis, Qualifikation, Fortbildung

 

        8.1 Nach bestandener Prüfung stellen Bundesverband und FN ein Zeugnis aus, das zur Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei“ berechtigt.

        8.2  Die Trainer C-Lizenz entspricht den Kriterien des DOSB und der FN. Die Gültigkeit ist an den Grundsätzen der Rahmenrichtlinien des DOSB ausgerichtet. In dem Gültigkeitszeitraum müssen von dem DOSB festgelegte Fortbildungseinheiten nachgewiesen werden. Die Ausstellung der DOSB-Lizenz erfolgt durch die FN.

 

9.     Widerruf

 

        Die Führung der Bezeichnung „Trainer C Basissport – klassisch-barocke Reiterei“ kann durch den Bundesverband und der FN aus wichtigem Grund widerrufen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang

 

         1.   Prüfungsnoten

 

Das Prüfungsergebnis lautet in den Ausbildungsgängen „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Soweit in den Lehrgängen oder einzelnen Prüfungsfächern Benotungen vorgesehen sind, lauten diese:

ausgezeichnet         = Note 1

sehr gut                     = Note 1,5

gut                                          = Note 2

voll befriedigend      = Note 2,5

befriedigend            = Note 3

voll ausreichend      = Note 3,5

ausreichend              = Note 4

mangelhaft                = Note 5

ungenügend              = Note 6

   

                Für die Arbeiten soll im Regelfall ein 100-Punkte-Schlüssel angewendet 

                werden:

 

96 bis 100 Punkte         =Note 1

90 bis 95   Punkte          =Note1,5

82 bis 89   Punkte          =Note2

76 bis 81   Punkte          =Note2,5

69 bis 75   Punkte          =Note3

61 bis 68   Punkte          =Note3,5

50 bis 60   Punkte          =Note4

31 bis 49   Punkte          =Note5

  0 bis 30   Punkte          =Note6

 

         2.  Gebühren

     

     Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. 

     Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie die ggf. erforderlichen Kosten für die mitzubringenden Pferde sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die ggf. erforderliche Unterbringung der eigenen Pferde ist selbst zu finanzieren. Bei Wiederholung der Seminare oder der Prüfung sind die Gebühren anteilig fällig.                

 

          3.  Gültigkeit der Lizenzen

 

      Bis zu einer Konkretisierung gelten die Rahmenrichtlinien des DOSB.     

 

5.   Inkrafttreten

Die Ausbildungsgänge für die klassisch-barocke Reiterei im Bereich der Trainerausbildung sind mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2006 in Kraft getreten. 



[1] LE = Lerneinheiten ( 1 LE = 45 Minuten)